Fahrrad Leasing
Ihr individuelles Wunschrad über den Arbeitgeber
Mit JobRad haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über
Ihren Arbeitsgeber zu beziehen und damit kostengünstig und
clever mobil zu sein – auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.
Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche
Gehaltsabrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung und
sparen dabei gleichzeit bares Geld – inklusive steuerlicher Vorteile.
Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprinzip,
die 0,25% Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes.
Das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für (Elektro-) Fahrräder
Bei der Barlohnumwandlung, die häufig auch
als Synonym zu Gehaltsumwandlung verwendet wird,
entscheidet der Mitarbeiter, einen Teil des vertraglichen
Arbeitsentgelts nicht in bar, sonder als
Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des
Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des
monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält.
Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten
Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die
Überlassung eines Fahrrades.
Welchen Vorteil hat die Umwandlung?
Der Arbeitgeber kann ohne weiteres Zuschüsse
zur Leasingrate des Arbeitnehmers zahlen, um so
anderweitige Zuschüsse zur betrieblichen Mobilität
auszugleichen und eine gerechte Bezuschussung aller
Mitarbeiter zu gewährleisten.
Durch die Umwandlung unter Anwendung der
0,25% Regel entsteht ein steuerlicher Vorteil, der
die Gehaltsumwandlung attraktiv für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer macht.
0,25 %-Regel: Für Fahrräder und E-Bikes
Mit dem Dienstrad ins Büro: Neue Steuerregelung macht den Weg frei
Die 0,25 %-Regel ist eine steuerliche Förderung von Diensträdern, die ab dem 1. Januar 2020 gilt.
Bezieht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ein JobRad per Gehaltsumwandlung (bezahlt er oder sie also zumindest einen Teil der Raten aus dem eigenen Bruttolohn), muss für die private Nutzung ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Bislang haben die Finanzämter dafür monatlich pauschal 0,5 % des Brutto-Listenpreises veranschlagt.
Per Steuererlass haben die Finanzbehörden am 9. Januar 2020 nochmals die Bemessungsgrundlage gesenkt. Das bedeutet praktisch: Der Steuersatz sinkt von 0,5 % auf 0,25 %.
Beim JobRad per Gehaltsumwandlung sind im Vergleich zum herkömmlichen Kauf Einsparungen bis zu 40 Prozent möglich.
Berechnen Sie Ihre Vorteile mit Jobrad hier:
JobRad gibt es übrigens auch für Selbständige und Freiberufler - - - > www.jobrad.org/selbststaendige
Dienstrad-Leasing einfach gemacht
Der günstige Weg zum Traumrad
Bei Bikeleasing-Service erhalten Sie Ihr Rundum-sorglos-Paket für
das Leasing von Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs, MTBs,
Rennrädern, Trekkingrädern oder Fat-Bikes.
Seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen
Dienstwagen erfreut sich das Dienstfahrrad-Leasing zunehmender
Beliebtheit. So statten bereits viele Firmen ihre Mitarbeiter sowohl mit
Pedelecs und S-Pedelecs als auch mit „normalen“ Fahrrädern wie z.B.
MTB, Rennrädern etc. aus.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012
kann die mittlerweile 0,5%-Regelung, die vorher nur Dienstwagen
vorbehalten war, nun auch für Diensträder angewendet werden.
Das bedeutet: Unternehmer können von den neuen Regelungen zu
Fahrrädern, Pedelecs bzw. S-Pedelecs im Rahmen des
Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom
Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur
Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt
finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf durch den
Mitarbeiter kann bis zu 37% und mehr der Anschaffungskosten betragen.
Desweiteren arbeiten wir mit folgenden Leasing-Partnern zusammen:

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